SCHÖFFENWAHL 2023
Am 31. Dezember 2023 endet die Amtszeit der für die Geschäftsjahre 2019 bis 2023 gewählten Schöffen und Jugendschöffen. Alle fünf Jahre haben die Städte und Gemeinden für die Schöffen und Schöffinnen in Strafsachen und die Jugendhilfeausschüsse für die Jugendschöffen und -schöffinnen sogenannte Vorschlagslisten aufzustellen, aus denen ein Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht dann die Schöffen/innen für die Erwachsenen- und die Jugendgerichte wählt.
Aus diesem Grund sucht die Gemeinde Reichenbach a.H. engagierte Bürgerinnen und Bürger für das Amt als Schöffe oder Jugendschöffe für die Amtszeit von 2024 bis 2028.
Als Schöffen und Schöffinnen bezeichnet man ehrenamtliche Richterinnen und Richter in der Strafgerichtsbarkeit.
Aufgabe eines Schöffen:
Soweit das Gesetz nicht Ausnahmen bestimmt, üben die Schöffen während der Hauptverhandlung das Richteramt in vollem Umfang und mit gleichem Stimmrecht wie die hauptamtlichen Richter aus und nehmen auch an den im Laufe einer Hauptverhandlung zu erlassenen Entscheidungen teil, die in keiner Beziehung zu der Urteilsfällung stehen und die auch ohne mündliche Verhandlung erlassen werden können.
Schöffen sollten über soziale Kompetenz verfügen, d. h. das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können. Von ihnen werden Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet. Die ehrenamtlichen Richter müssen Beweise würdigen, d. h. die Wahrscheinlichkeit, dass sich ein bestimmtes Geschehen wie in der Anklage behauptet ereignet hat oder nicht, aus den vorgelegten Zeugenaussagen, Gutachten oder Urkunden ableiten können. Die Lebenserfahrung, die ein Schöffe mitbringen muss, kann aus beruflicher Erfahrung und/oder gesellschaftlichem Engagement resultieren. Dabei steht nicht der berufliche Erfolg im Mittelpunkt, sondern die Erfahrung, die im Umgang mit Menschen erworben wurde. Juristische Kenntnisse irgendwelcher Art sind für das Amt jedoch nichterforderlich.
Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und gesundheitliche Eignung. Schöffen leisten durch ihre ehrenamtliche Tätigkeit einen wichtigen Beitrag zu unserem demokratischen Rechtsstaat.
Voraussetzungen für eine Bewerbung als Schöffe / Schöffin
Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die in der Gemeinde Reichenbach a.H. wohnen, und am 01.01.2024
- mindestens 25 Jahre aber höchstens 69 Jahre alt sind,
- deutsche Staatsangehörige im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes sind,
welche die deutsche Sprache ausreichend beherrschen.
Zu dem Amt eines Schöffen nichtberufen werden können
- Personen, die in Vermögensverfall geraten sind, oder die aus gesundheitlichen Gründen für das Amt nicht geeignet sind.
- Personen die wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als 6 Monaten verurteilt wurden, oder infolge Richterspruchs die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzen, oder gegen die ein Ermittlungsverfahren wegen einer Tat schwebt, die den Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter haben kann.
Zu dem Amt eines Schöffen sollen ferner nicht berufen werden
- Richter, Beamte der Staatsanwaltschaft, Notare und Rechtanwälte
- Polizeivollzugsbeamte, gerichtliche Vollstreckungsbeamte, Strafvollzugsbedienstete Bewährungs- und Gerichtshelfer
- Religionsdiener
Schöffen müssen ihre Rolle im Strafverfahren kennen, über Rechte und Pflichten informiert sein und sich über die Ursachen von Kriminalität und den Sinn und Zweck von Strafe Gedanken gemacht haben. Sie müssen bereit sein, Zeit zu investieren, um sich über ihre Mitwirkungs- und Gestaltungsmöglichkeiten weiterzubilden.
Wie bewerbe ich mich?
Interessierte Mitbürger/ -innen werden gebeten, sich bis spätestens
Freitag, den 14. April 2023
auf dem Bürgermeisteramt in Reichenbach am Heuberg, Kirchstraße 8, 78564 Reichenbach am Heuberg,Tel.: 07429/91177, E-Mail: info@reichenbach-heuberg.de, zu melden.
Die Bewerbungsformulare als Schöffe bzw. als Jugendschöffe können Sie auf der Homepage der Gemeinde Reichenbach a.H. ( www.reichenbach-heuberg.de ) herunterladen.
Auf Anforderung senden wir Ihnen diese auch gerne per E-Mail oder auf dem Postweg zu. Weitere Infos zum Schöffenamt sind auch auf der Internetseitewww.schoeffenwahl2023.de ersichtlich.
BEWERBUNGSFORMULAR SCHÖFFE ZUM DOWNLOAD!
BEWERBUNGSFORMULAR JUGENDSCHÖFFE ZUM DOWNLOAD!
Was passiert nach meiner Bewerbung?
Erfüllen Sie die gesetzlichen Voraussetzungen, so werden Sie auf die Vorschlagsliste der Gemeinde Egesheim/Reichenbach a.H. aufgenommen. Diese muss dann vom Gemeinderat beschlossen werden und wird anschließend an das Amtsgericht weitergeleitet.
Dort tritt der Ausschuss zur Wahl der Schöffen zusammen und wählt (in der zweiten Jahreshälfte 2023) aus der Vorschlagsliste die erforderliche Anzahl der Schöffen.