Online-Beantragung von Briefwahlunterlagen für die Landtagswahl am 08. März 2026
Bei der Landtagswahl am 08. März 2026 können Wahlscheine schriftlich, elektronisch oder durch persönliche Vorsprache beim Bürgermeisteramt Reichenbach a. H., Kirchstraße 8 beantragt werden. Telefonische Anträge und Anträge per SMS sind nicht zulässig.
Alle in das Wählerverzeichnis der Gemeinde Reichenbach am Heuberg eingetragenen Wahlberechtigten können bis spätestens Freitag, den 06. März 2026 – 15.00 Uhr, beim Bürgermeisteramt Reichenbach a. H. einen Wahlschein beantragen. Neben der vorgenannten persönlichen oder schriftlichen Beantragung der Briefwahlunterlagen, können diese von allen Wahlberechtigten ergänzend auch unter dem nachstehenden Internet-Link bis Donnerstag, den 05.03.2026 um 12.00 Uhr direkt online beantragt werden:
Start – Wahlscheinantrag mit Briefwahlunterlagen
Bei Aufruf des obigen Links öffnet sich ein Erfassungsformular für Ihre Antragsdaten. Für die automatische Prüfung Ihrer Daten benötigen wir unter anderem die Eingabe Ihrer Wahlbezirks- und Wählernummer.
Alternativ können Sie Ihren Wahlscheinantrag auch rasch und einfach mit Ihrem Mobilgerät über den QR-Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufrufen.
Die meisten Daten sind hier bereits hinterlegt - Sie erfassen nur Ihr Geburtsdatum und möglicherweise noch eine abweichende Versandadresse. Anschließend werden Ihnen der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen von uns zugestellt.
Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen haben, können Sie auch formlos per E-Mail über info@reichenbach-heuberg.de einen Wahlschein beantragen.
In diesem Fall müssen Sie Ihren Familiennamen, Ihren Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort) angeben.
Bei Fragen zum Antragsverfahren wenden Sie sich zu den üblichen Geschäftszeiten bitte an das Bürgermeisteramt der Gemeinde Reichenbach am Heuberg:
Tel. Telefonnummer: 07429 91177
E-Mail: info@reichenbach-heuberg.de
Hinweis:
Bitte stellen Sie Ihren Online-Wahlscheinantrag ausreichend früh vor dem Wahltag, damit eine Postzustellung des Wahlscheins bzw. der beantragten Briefwahlunterlagen noch rechtzeitig vor dem 08.03.2026 an Sie erfolgen kann.




