Dienstleistungen: Gemeinde Reichenbach

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Dienstleistungen

Gewerberegister - Auskunft beantragen

Öffentliche und private Institutionen sowie Privatpersonen können Auskünfte aus dem Gewerberegister erhalten.

Gewerbetreibende müssen bestimmte Vorgänge der Gemeinde anzeigen. Dazu gehören die An-, Um- und Abmeldung

  • eines Gewerbes,
  • einer Zweigniederlassung oder
  • einer Zweigstelle.

Das Verzeichnis dieser Meldungen in einer Gemeinde ist das Gewerberegister.

Hinweis: Die Auskunft gibt Daten der Gewerbean- oder ummeldung wieder. Sie werden von der zuständigen Stelle nicht auf Richtigkeit oder Vollständigkeit geprüft.

Das gilt nicht für Informationen über abgemeldete Betriebe.

Verfahrensablauf

Die Auskunft aus dem Gewerberegister können Sie formlos bei der zuständigen Stelle beantragen. Neben Angaben zu Ihrer eigenen Person sollten Sie die Ihnen bekannten Daten zum gesuchten Betrieb nennen, z.B.:

  • Name des Betriebs
  • Name der Gewerbetreibenden
  • die Ihnen zuletzt bekannte Anschrift

Tipp: Je nach Angebot der Gemeinde stehen das Gewerberegister und Antragsformulare auch im Internet zur Verfügung.

Unterlagen

bei Auskünften, die über die Grunddaten hinausgehen: Nachweis des rechtlichen Interesses wie

  • Schuldtitel,
  • Vertragskopien oder
  • Rechnungen

Kosten

Die Kosten richten sich nach der kommunalen Gebührensatzung. Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Stelle.

Bezugsort

Geben Sie in der Ortswahl den Namen der Gemeinde oder der Stadt an, in der der gewerbliche Betrieb seinen Betriebssitz hat.

Zuständigkeit

die Gemeinde-/Stadtverwaltung, in der der Gewerbebetrieb seinen Betriebssitz hat

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Wirtschaftsministerium hat dessen ausführliche Fassung am 06.08.2019 freigegeben.

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