Dienstleistungen: Gemeinde Reichenbach

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Herzlich Willkommen in Reichenbach
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Dienstleistungen

Buchführungshelfer anmelden

Die Hilfeleistung in Steuersachen oder die Buchführungshilfe ist den Steuerberatern vorbehalten.

Hinweis: Unzulässig ist auch die den Rechtsanwälten vorbehaltene Beratung in arbeits- oder sozialversicherungsrechtlichen Angelegenheiten.

Bei den verbleibenden Tätigkeiten unterscheidet man Tätigkeiten, die jedermann ausüben darf, und solche, für die eine weitere Qualifikation notwendig ist. In jedem Fall müssen Sie ein Gewerbe anmelden.

Verfahrensablauf

Bei der Gewerbeanmeldung muss die gegebenenfalls erforderliche Qualifikation nicht nachgewiesen werden. Es ist auch keine Erlaubnis seitens der Finanzbehörden erforderlich.

Hinweis: Werden Tätigkeiten, für die eine bestimmte Qualifikation erforderlich ist, jedoch ohne entsprechende Qualifikation vorgenommen, ist mit Maßnahmen der Finanzbehörden sowie Abmahnungen von Konkurrenten wie z.B. Steuerberatern zu rechnen.

Fristen

keine

Unterlagen

Keine

Kosten

Je nach Gemeinde fallen unterschiedliche Kosten an.

Bezugsort

Geben Sie in der Ortswahl den Standort Ihrer Betriebsstätte an.

Sonstiges

Wenn Sie die genannten Anforderungen erfüllen, müssen Sie diese Tätigkeiten verantwortlich erbringen, das heißt Sie dürfen sich zwar der Hilfe von Mitarbeitern bedienen, müssen aber selbst die tatsächliche und rechtliche Verantwortung für die Ausführung des Auftrags übernehmen. Bei Gesellschaften müssen die zur Vertretung berechtigten Personen die genannten Anforderungen erfüllen.

Rechtsgrundlage

Steuerberatungsgesetz (StBerG)

  • §6 Ausnahmen vom Verbot der unbefugten Hilfeleistungen in Steuersachen

Zuständigkeit

die Gemeinde-/Stadtverwaltung Ihrer zukünftigen Betriebsstätte

Freigabevermerk

30.01.2024 Oberfinanzdirektion Karlsruhe in Vertretung für das Finanzministerium

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