Gemeinderat - Aktuell: Gemeinde Reichenbach

Seitenbereiche

Flugbild von Gemeinde
Herzlich Willkommen in Reichenbach
Panorama Bild gemeinde
Herzlich Willkommen in Reichenbach
Bild der Kapelle außen
Herzlich Willkommen in Reichenbach

Hauptbereich

Gemeinderat - Aktuell

2. ÖFFENTLICHE GEMEINDERATSITZUNG VOM 24.02.2025

Aus der letzten Sitzung des Gemeinderats wird berichtet

Sachstandsbericht zum Sanierungsgebiet Ortsmitte

Nachdem die Gemeinde in das Landessanierungsprogramm aufgenommen wurde, wurde am 07. April 2016 vom Gemeinderat der Satzungsbeschluss über die förmliche Festlegung „Sanierungsgebiet Ortsmitte“ und der Beschluss der allgemeinen Förderbedingungen gefasst. Vom Regierungspräsidium wurde für einen Förderrahmen von 1.250.000 € ein Zuschuss von 750.000 € bewilligt. Da diese Mittel bereits aufgebraucht sind, wurden entsprechende Aufstockungsanträge gestellt. Letztmalig wurde am 23. April 2024 vom Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen eine weitere Finanzhilfe i.H.v. 250.000 € gewährt. Somit erhält die Gemeinde Reichenbach a.H. eine Finanzhilfe von 1.550.000 € aus dem Landessanierungsprogramm, was einem Förderrahmen von ca. 2.58 Mio € entspricht.

Die Gemeinde wird auch dieses Jahr sich am „Tag der Städtebauförderung“ beteiligen. Vorgesehen ist dies im Rahmen des Maibaumstellens am 30.04.2025. Hier soll der Platz „Dorfmitte“ seiner Bestimmung übergeben werden.

Abschluss einer Modernisierungsvereinbarung für das Gebäude Alte Steige 5

Für die Durchführung von Erneuerungs-, Modernisierungs- und Instandsetzungsarbeiten an und im Gebäude Alte Steige 5 (Sanitärarbeiten, Heizung mit neuen Heizkörper, Innenausbau, Fenster und Außentüren) wurden gemäß der Vorlage zuwendungsfähige Aufwendungen in Höhe von 109.346,75 € ermittelt, für die ein Zuschuss in Höhe von max. 32.804,03€ aus den Landessanierungsmitteln gewährt wird.

Änderung der Satzung über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr Reichenbach a.H. (FwES)

Die vom Gemeinderat in seiner Sitzung vom 19. Februar 2024 beschlossene Satzung über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr Reichenbach a.H. mit Wirkung zum 01.01.2024, musste auf Grund einer Einwendung des Landratsamts Tuttlingen geändert werden. Die beschlossene Koppelung an den Mindestlohn ist auf Grund der gesetzlich bestehenden Regelung in § 16 des Feuerwehrgesetzes nicht zulässig. Deshalb wurde die Feuerwehrentschädigungssatzung im § 1 entsprechend geändert.

Änderung der Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Reichenbach a.H.

(Feuerwehr-Kostenersatz-Satzung – FwKS) vom 17.09.2018)

Auf Basis der neu beschlossenen Entschädigungen der ehrenamtlich tätigen Feuerwehrleute wurden von der Finanzverwaltung beim GVV Heuberg die Kostenersätze neu berechnet und mit der Änderung der Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Reichenbach a.H. (Feuerwehr-Kostenersatz-Satzung – FwKS) neu beschlossen.

Annahme von Spenden

Wie in den Vorjahren, hat der Gemeinderat seine ihm zustehenden Sitzungsgelder für das Jahr 2024 in Höhe von 3.280,00 € gespendet. Diese Gelder sollen zu 50% der Grundschule und zu 50% den Vereinen für einen kulturellen Zweck zur Verfügung gestellt werden.

Kindergartenbus

Es wurde beschlossen, zur Vorstellung des Fahrzeugs beim TÜV die erforderlichen Reparaturen durchzuführen. So, dass die Investition in ein neues Fahrzeug verschoben wird.

1. ÖFFENTLICHE GEMEINDERATSITZUNG VOM 27.01.2025

Aus der letzten Sitzung des Gemeinderats wird berichtet

Verabschiedung Haushaltsplans und Beschluss der Haushaltssatzung für das Jahr 2025
Bereits in der Sitzung des Gemeinderats am 12. Dezember 2024 hat der Gemeinderat im Beisein von Frau Lisa Holzer, der stellvertretenden Amtsleiterin der Finanzverwaltung beim GVV Heuberg, den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 beraten. Gemäß dem Ergebnis dieser Beratung wurde der nun vorliegende Haushaltsplan nebst Haushaltssatzung für das Jahr 2025 beschlossen.
Im Ergebnishaushalt wird ein negatives ordentliches Ergebnis von 37.000 € erwartet, so dass die Abschreibungen nicht erwirtschaftet werden können.
Im Finanzhaushalt wird aus der laufenden Verwaltungstätigkeit ein Zahlungsmittelüberschuss von 74.500 € erwirtschaftet.
Für 2025 ist die Anschaffung eines neuen Kindergartenbuses für 37.000 €, ein Investitionskostenzuschuss für den Sportverein zum Bau eines neuen Sportplatzes mit 100.000 €, die Heizungserneuerung Bauhof, FFw und Sportheim mit Kosten von 150.000 € und die Neuanschaffung des Kommunalfahrzeugs für 290.000 € vorgesehen.
Auf der Einnahmenseite ist die Gewerbesteuer die wichtigste Einnahmequelle der Gemeinde. Aufgrund der wirtschaftlichen Lage, den Vorauszahlungen und Abrechnungen wird das Gewerbesteueraufkommen vorsichtig auf 90.000 € geschätzt. Unter Berücksichtigung der Erträge aus Fördermitteln, Steuer und FAG-Zuweisungen, sowie der Grund- und Hundesteuererträge wird die Gemeinde in 2025 vsl. einen Kredit i.H.v. 650.000 € aufnehmen müssen. Für diesen Kredit ist eine jährliche Tilgung von 30.000 € eingeplant.
Der Zahlungsmittelbestand wird sich auf 135.000 € zum Ende des Jahres reduzieren.


Bundestagswahl am 23.02.2025
Auf Grund der Ablehnung der Vertrauensfrage des Bundeskanzlers und die Auflösung des Parlaments durch den Bundespräsidenten gemäß Art. 68 Abs. 1 GG, findet am 23.Februar 2025 eine vorgezogene Bundestagswahl statt. Zur Durchführung dieser Wahl, sind nach § 12 Bundeswahlordnung (BWO) Wahlbezirke zu bilden. Dabei bilden i.d.R. Gemeinden mit nicht mehr als 2.500 Einwohnern einen Wahlbezirk. Dies trifft auch für die Gemeinde Reichenbach a.H. zu. Weiter ist auf Anordnung der Landeswahlleitung, für die Briefwähler ein Briefwahlbezirk einzurichten. Für jeden Wahlbezirk wurde ein Wahlvorstand gebildet und benannt. Zum Wahllokal wird der Bürgerraum, Kirchstraße 8 bestimmt. Am Donnerstag, 13.02.2025 ist um 18.00 Uhr eine Wahlhelferschulung im Dorfgemeinschaftshaus in Egesheim geplant.


Zuschussantrag Schwäbischer Albverein
Der Schwäbische Albverein, OG Reichenbach a.H., musste die PV-Anlage der Lauhütte erneuern. Für diese Maßnahme sind beim Albverein Kosten in Höhe von 8.500 € entstanden. Der Verein bat deshalb um eine finanzielle Unterstützung. Der Gemeinderat wird für diese Investition einen Zuschuss i.H.v. 15 % auf die nachgewiesenen Kosten zu gewähren. Die anwesende Vorstandssprecherin des Schwäbischen Albvereins, Frau Svenja Held, bedankte sich bei Gremium für den positiven Beschluss.


Sportplatzneubau durch den FC Rot-Weiss Reichenbach
Nach der nichtöffentlichen Beratung mit den Verantwortlichen des FC Rot-Weiss Reichenbach zum Thema zum Sportplatzneubau zum Jahresende 2024 haben nun die Verantwortlichen des FCR in öffentlicher Sitzung über den aktuellen Sachstand berichtet. Dem Verein liegen zwei Angebote vor, die derzeit noch fachlich überprüft werden. Auf der Grundlage dieser Angebote ist der Verein in der Lage dieses große Vorhaben, unter Berücksichtigung des WLSB-Zuschusses und den Zusagen der Gemeinde zu realisieren. Dabei wurde seitens der Gemeinde neben dem Investitionskostenzuschuss von 100.000 €, der Übernahme einer Bürgschaft auch ein Verzicht auf die Erddeponiegebühren zugesagt. Die Vertreter des FC Rot-Weiss Reichenbach bedankten sich beim Gemeinderat und der Verwaltung für die zugesagte Unterstützung.


Bestellung von Frau Simone Reger zur Standesbeamtin    
Frau Simone Reger ist seit dem 01.11.2024 bei unserer Gemeinde angestellt. Sie soll auch Standesamtsaufgaben übernehmen. Die Voraussetzungen hat Frau Reger erfüllt. Somit wurde Frau Simone Reger mit Wirkung zum 01.02.2025 zur Standesbeamtin bestellt.


Bekanntgaben
Der Vorsitzende berichtet über den Eingang des Schlussberichts mit Schlussrechnung zur Bauausführung der Teilumgehung durch die Fa. Müller. Die Gemeinde hat nach Prüfung durch Herrn Berger, Büro Breinlinger Ingenieure den Schlussbetrag von 239.895,71 € am 10.01.2025 angewiesen. Dem gegenüber stehen die Einnahmen der Deponiegebühr von 104.912,74 €. Somit konnten die vorgegebenen Kosten der Ausschreibung eingehalten werden. Es stehen jetzt noch aus, die Ausführung der Ausgleichsmaßnahmen, wie die Pflanzung der Bäume entlang der L433, die Übergabe und Übernahme der innerörtlichen L433 und der Vollzug des Straßentauschs im Grundbuch.
Weiter informierte Bürgermeister Marquart über die erforderlichen Verkehrsbeschränkungen beim Kinderumzug zum Jubiläum der Narrenzunft Reichenbach am 08.02.2025 und die Übernahme der Gebühr für die Holz-Hüttenanmietung zum Weihnachtsmarkt der Vereine seitens der Gemeinde.

 

11. ÖFFENTLICHE GEMEINDERATSITZUNG VOM 09.12.2024

Aus der letzten Sitzung des Gemeinderates wird berichtet

Gemeindewald Reichenbach a.H.: Erläuterung und Beschlussfassung zum Bewirtschaftungsplan

Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßte der Vorsitzende Herrn Revierförster Stefan Schrode, der dem Gremium zunächst über die Waldbewirtschaftung im Jahr 2024 berichtete. Auch der vergangene Sommer war wieder zu nass und ein Winter mit Frost und Schnee fand praktisch nicht statt. Es konnte kein Holz geerntet werden, ohne dass die Waldwege in Mitleidenschaft gezogen wurden. Teilweise mussten die Hiebe eingestellt werden. Auch musste ab August festgestellt werden, dass der Borkenkäfer seine Aktivität wieder aufgenommen hat. Insgesamt fielen 2024 im Gemeindewald Reichenbach ca. 200 Fm Käfer- und Dürrholz an.

Dieses Jahr standen und stehen vor allem die Hangbereiche am Aischwang zwischen Wehinger Grenze beim Harras (Grashalde) bis zum alten Sportplatz (Bronnenwäldle) im Fokus der Forstarbeiten. Holz ist derzeit gesucht und die Preise sind relativ gut. Deshalb wurde versucht, die steilen Hänge mit schlechtem Holz anzupacken, bevor vielleicht wieder ein Trockenjahr mit hohem Käferholzanfall und schlechten Preisen kommt. Auf Grund des Klimawandels ist es wahrscheinlich, dass in den nächsten Jahren weitere Trockenjahre folgen, so dass Fichten gegenüber dem Laubholz in diesen Süd- und Westhängen einfach im Nachteil sind. Deshalb lautet die Devise lieber grüne Fichte zu guten Preisen, als dürre Fichte zu schlechten Preisen ernten.

Im Herbst/Winter 2024/2025 wird dann in der unteren Grashalde und Streithalde Holz eingeschlagen. Wegen der Steilheit des Geländes wird hier eine Seilbahn zum Einsatz kommen, die das Holz dann aus dem Hang nach oben zieht. Im Bereich der Aischwangsteige soll dazu die spielfreie Zeit des FCR zwischen Dezember und Januar genutzt werden, da für diese Arbeiten die Straße zum Sportplatz komplett gesperrt werden muss. Diese Arbeiten sind aufwendig und damit teurer, so dass mit hohem Holzanfall, aber einer eher geringen Gewinnerwartung zu rechnen ist.

Im Waldbewirtschaftungsplan für das kommende Jahr sollen 2.700 Fm eingeschlagen werden. Dadurch wird bis zur Mitte des 10-jährigen Waldbewirtschaftungsplans das vorgesehene Einschlagsvolumen erreicht.

Dem daraus zu erwartenden Erlös von 181.600 € stehen Kosten für den Einschlag in Höhe von 94.6000 € entgegen. So dass aus dem Holzverkauf ein Überschuss von 87.000 € erwartet wird. Für neue Kulturen, den Waldschutz, die Bestandspflege und Erschließung werden Kosten in Höhe von 12.500 € erwartet. Unter Berücksichtigung der Verwaltungskosten sowie Betriebssteuern und Beiträge wird in 2025 für den Wald ein Ergebnis von 21.000 € erwartet.

Zur Neupflanzung im Jahr 2025 sind auf dem Martinsberg 2.200 Tannen vorgesehen. Weiter ist die Pflanzung von 30 Nordmannstannen geplant. Weitere Maßnahmen des Forst für das kommende Jahr, sind die Pflege unter Schirm auf einer Fläche von ca. 2,2 ha. sowie ca. 5,6 km Fahrweginstandhaltung.

Abschließend bedankte sich Bürgermeister Marquart bei Revierförster Schrode für den aufschlussreichen Bericht und für die gute Zusammenarbeit. Ein besonderer Dank gilt seiner umsichtigen Arbeit im Gemeindewald.

 

Grundstücksangelegenheiten

Es wurde über den Erwerb von drei Grundstücken beraten, die im Flächennutzungsplan als Bau- bzw. Gewerbegebiet ausgewiesen sind. Während der Erwerb des Flst 670/3 in der Verlängerung des Gewerbegebiets Steige zum Kaufpreis von 10.590,00 € beschlossen wurde, lehnte der Gemeinderat den Erwerb der Flurstücke Flst 950/1 und Flst 954 in der Verlängerung Baugebiet Eichäcker mehrheitlich ab.

 

Anschaffung neuer Urnenkammerverschlussplatten

Für die Urnenstehle auf dem Friedhof sind neue, unbeschriftete Urnenkammer-Verschlussplatten anzuschaffen. Diese werden gemäß dem vorliegenden Angebot der Fa. Kronimus GmbH zum Anschaffungspreis von 1.348,68 € bestellt.

 

Haushaltsplan 2025: Vorberatung

Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßte der Vorsitzende, Frau Lisa Holzer stellvertretende Amtsleiterin Finanzverwaltung beim GVV Heuberg, die dem Gemeinderat den Entwurf des Haushaltsplans inkl. Investitionsprogramm für das Jahr 2025 erläuterte.

 

Zunächst berichtete Frau Holzer, dass die Gemeinde auf Grund von Gewerbesteuerrückzahlungen ein negatives Gewerbesteueraufkommen von 190.138 € zu verzeichnen hat. Weiter sind auf Grund des Mindereinschlags beim Wald bis dato Wenigereinnahmen in Höhe von 100.000 € zu verzeichnen. Somit hat die Gemeinde Reichenbach a.H. im Ergebnishaushalt für das Jahr 2024 Wenigereinnahmen i.H.v. 288.838 € zu erwarten. Jedoch hat die Gemeinde für 2024 nur wenige Investitionen geplant und diese z.T. auch ins Folgejahr verschoben. Dennoch muss die Gemeinde im Ergebnishaushalt ein ordentliches Ergebnis von -463.838 € verkraften.

Im Finanzhaushalt 2025 sind gegenüber dem Haushaltsplan in 2024 Ausgaben i.H.v. 615.000 € zu erwarten. Dabei handelt es sich ausschließlich um Ausgaben, die in das Folgejahr verschoben wurden. Z.B. 100.000 € Investitionskostenzuschuss für den Bau des Sportplatzes, 130.000 € für die Heizungserneuerung Bauhof, Feuerwehr und Sportheim, 100.000 € für den Breitbandausbau, Vermessungskosten für das Baugebiet „Dorfmitte“ oder Ausgaben für Sanierungsmaßnahmen in der Ortsmitte. Durch die Verschiebung der vorgenannten Maßnahmen sind auch keine Fördermittel des Landes eingegangen, so dass sich der Zahlungsmittelbestand der Gemeinde auf nunmehr 607.500 € reduziert hat. Dennoch ist die Gemeinde zum 01.01.2025 noch schuldenfrei.

Für das Haushaltsjahr 2025 wurden die laufenden Aufwendungen entsprechend den Ergebnissen der Vorjahre veranschlagt. Für die Personalkosten wurde ein plus von3 % auf Grund der zu erwartenden Tarifabschlüsse eingeplant. Weiter wurde eine Erhöhung der Kreisumlage um 1 % auf 33% und die Umlage an den GVV Heuberg auf 90 €/Einwohner erhöht. Unter Berücksichtigung der Investitionen aus der Mittelfristplanung ist für 2025 eine Kreditaufnahme i.H.v. 600.000 € notwendig.

Unter diesen Umständen schließt der Ergebnishaushalt mit einem positiven ordentlichen Ergebnis von 16.000 € ab.

Für 2025 sind folgende Investitionen vorgesehen:

Anschaffung neuer Kindergartenbus                                      35.000 €

Investitionskostenzuschuss Sportverein (Sportplatz)           100.000 €

Schlussabrechnung Teilumgehung L433                             130.000 €

Heizungserneuerung Bauhof, FFw und Sportheim              130.000 €

Neuanschaffung Kommunalfahrzeug                                   250.000 €

 

Auf der Einnahmenseite ist die Gewerbesteuer die wichtigste Einnahmequelle der Gemeinde. Aufgrund der wirtschaftlichen Lage und den Vorauszahlungen und Abrechnung wird das Gewerbesteueraufkommen vorsichtig auf 100.000 € geschätzt.

Abschließend bedankt sich Bürgermeister Marquart bei Frau Holzer für die gute Vorarbeit, Erstellung der Sitzungsvorlage und die kompetente Führung durch den Haushaltsentwurf.

 

Ersatzbeschaffung Filteranlage Wasserversorgung Grundschulgebäude

Die Entkalkungsanlage der Wasserversorgung für das Gebäude Grundschule, mit den angeschlossenen Wohnungen Bogenäckerstr. 6 und der Festhalle muss ausgetauscht werden. Die Fa. Hertlein wird gemäß dem vorliegenden Angebot i.H.v. 7.511,99 € hiermit beauftragt.

 

Zum Ende der Sitzung des Jahres 2024 bedankte sich Bürgermeister Hans Marquart bei den aktuellen und den im Juli 2024 ausgeschiedenen Gemeinderäten für deren Engagement und bei den Besuchern der Gemeinderatssitzungen für deren Interesse an der kommunalen Arbeit.

Mit seinem Wunsch auf besinnliche Weihnachtsfeiertage und ein gutes und vor allem friedliches neues Jahr beendete Bürgermeister Hans Marquart die letzte Gemeinderatssitzung des Jahres 2024.

 

10. ÖFFENTLICHE GEMEINDERATSITZUNG VOM 18.11.2024

Aus der letzten Sitzung des Gemeinderats wird berichtet

Baustellenbericht „Platzgestaltung Dorfmitte und Sanierung Gebäude Hauptstraße 9 und 9/1 mit Vergabe

Gemäß dem Beschluss vom 15.04.2024 wurde das Planungsbüro Hermle mit der Umsetzung der Maßnahme „Gebäudesanierung Hauptstr 9 und 9/1“ sowie der Fertigstellung der „Platzgestaltung Dorfmitte“ beauftragt. Die Platzgestaltung Dorfmitte ist bis auf die Schachtanlage mit Hangsicherung nördlich des Gebäudes abgeschlossen.

Die Rückbaumaßnahmen zur Sanierung des Gebäudes Hauptstr. 9 und 9/1 wurden vom Bauhof weitestgehend abgeschlossen, so dass nun die Vergabe der weiteren Gewerke anstand. Herr Hermle vom Planungsbüro Hermle erläuterte dem Gremium die vorliegenden Angebote, so dass die Arbeiten wie folgt vergeben werden konnten:

Gewerk

beauftragte Firma

Auftragsvolumen

Sanitär, Heizung

Fa. Gaßner, Denkingen

23.442.94 €

Trockenbau, Gipser, Maler

Fa. Hipp, Böttingen

  7.334,92 €

Außentüren

Fa. Albfenster Denkingen

  8.130,76 €

Fliesen

Fa. Tom Hermle, Gosheim

  7.532,70 €

Elektroarbeiten

Fa. Moosbrucker, Wehingen

  5.886,19 €

Weiter informierte Bürgermeister Hans Marquart, dass Frau Daff von der Idee in der Gemeinde einen Tante-Emma-Laden zu betreiben Abstand genommen hat und sich somit die Überlegung einer Zwischennutzung des Jugendraums erledigt hat. Dafür wird nach Abschluss der Baumaßnahme am Gebäude ein öffentlicher Bücherschrank eingerichtet. Walter Rohmann hat sich bereit erklärt, einen Bücherschrank zu bauen und ihn zukünftig zu betreuen.

 

Beteiligung an den Investitionskosten der Generalsanierung/Neubau Gemeinschaftsschule der Gemeinde Aldingen

Die Gemeinde Aldingen fordert gemäß § 31 des Schulgesetzes einen Investitionskostenanteil in Höhe von 26.573,46 € und bittet die Gemeinde Reichenbach a.H. in noch vom Gesetzgeber eingeräumten Freiwilligkeitsphase eine Vereinbarung zur Kostenverteilung abzuschließen, durch diese die Umlandkommunen von ihrer gesetzlichen Pflicht nach § 27 Abs. 2 SchG freigesellt werden. Die Gemeinde Reichenbach a.H. ist bereit eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit der Gemeinde Aldingen zum Thema Investitionskosten der Gemeinschaftsschule Aldingen zu schließen. Mit der Gemeinde Aldingen sind entsprechende Verhandlungen zu führen.

Aus terminlichen Gründen konnten Oberforstrat Leo Sprich, stv. Leiter des Forstamt Tuttlingen sowie Herr Revierförster Stefan Schrode nicht an der Sitzung teilnehmen, so dass der Tagesordnungspunkt Gemeindewald Reichenbach a.H.: Erläuterung und Beschlussfassung zum Bewirtschaftungsplan auf eine spätere Gemeinderatssitzung verschoben werden musste.

 

Verschiedenes, Bekanntgaben, Wünsche und Anfragen:

Auf Grund der Ergebnisse des Zensus 2022 wird eine amtl. Einwohnerzahl von Reichenbach a.H. zum 15.05.2022 von 470 Personen festgestellt. Gegenüber 2011 hat die Gemeinde einen Rückgang der Bevölkerung von 485 auf 470 Einwohner zu verzeichnen. Bis heute hat sich die Einwohnerzahl gemäß dem Einwohnermeldeverzeichnis wieder auf 480 Personen erhöht.

Nachdem Frau Reger ihren Dienst in der Gemeinde Reichenbach a.H. aufgenommen hat, kehrt die Verwaltung zu den üblichen Öffnungszeiten zurück.

9. ÖFFENTLICHE GEMEINDERATSITZUNG VOM 21.10.2024

Aus der letzten Sitzung des Gemeinderats wird berichtet

Wärmeversorgung der Gebäude Bauhof mit Feuerwehrmagazin und Sportheim

Auf Grund des Alters der Ölheizungen in den Gebäuden Bauhof mit Feuerwehr-magazin und Sportheim in der Bahnhofstraße besteht die Gefahr eines Totalausfalls dieser Heizanlagen. Deshalb hat die Verwaltung bereits vor zwei Jahren einen Förderantrag beim BAFA für ein zukunftsfähiges Wärmekonzepts eingereicht und die entsprechende Mittel in der Mittelfristplanung des kommunalen Haushalts eingestellt.

Nach mehreren Gesprächen mit verschiedenen Energieberatern und Fachbüros haben sich zwei Varianten ergeben, die durch Beschluss des Gemeinderats am 13. Mai 2024 auf deren Wirtschaftlichkeit zu prüfen waren:

  1. Nahwärmeanschluss an die Heizungsanlage der Fa. Quarleiter GmbH
  2. Neubau einer eigenen Heizzentrale für die drei Gebäude

Mit dieser wirtschaftlichen Bewertung wurde die Energieagentur Schwarzwald-Baar-Heuberg beauftragt.

Herr Bacher von der Energieagentur Schwarzwald-Baar-Heuberg präsentierte das Ergebnis dieser Untersuchung, wobei er zunächst die seit seinem letzten Besuch im März 2022 eingetretenen Veränderungen bei der Energieagentur SBH, den gesetzlichen Rahmenbedingungen sowie die Anforderungen an die kommunale Wärmeplanung erläuterte.

Grundlage der Bewertung bildeten die vorliegenden Angebote zur Versorgung der Gebäude mit einer zentralen Pelletsheizung zum Angebotspreis i.H.v. 152.875,72 € und ein Nahwärmeanschluss an ein kleines Wärmenetz zum Angebotspreis von 127.330,00 €. Bei beiden Varianten wurde eine der Gemeinde vorliegende Zuwendung der BAFA aus dem Jahr 2022 i.H.v. 58.500 € berücksichtigt.

Um die beiden Angebote vergleichen zu können, wurden im Rahmen einer Vollkostenrechnung in Anlehnung an die VDI 2076 durch die Klimaschutz- und Energieagentur die Angebote verglichen und mit einer Laufzeit von 15 bzw. im Falle der Variante des Wärmenetzes mit 20 Jahren als zusätzliche Variante berechnet.

Unter Annahme der Angebotspreise der beiden Varianten als Investitionskosten sowie eines aktuellen Pellets-Preises mit rund 5,5 Cent/kWh zuzüglich Schornsteinfegerkosten sowie Wartung und einem kalkulatorischen Wärmepreis des Wärmenetzes mir rund 12 Cent je kWh, konnte mit der Vollkostenrechnung ein spezifischer Kostenvergleich erstellt werden. Die spezifischen Kosten im Betrachtungszeitraum 15 Jahre der zentralen Versorgung in den Gebäuden mit Pellets liegen bei 0,2399€/kWh, bei der Versorgung über die Variante des Wärmenetzes bei 0,2377€/kWh. Legt man beim Wärmenetz eine zweite Betrachtung mit 20 Jahren realistischer Laufzeit zu Grunde, gehen die spezifischen Kosten auf 0,2181€/kWh zurück.

Weitere positive Aspekte für eine Nahwärmeversorgung werden darin gesehen, dass nach Ende der Lebensdauer der Anlagen ein kostengünstiger Ersatz vorhanden ist, da die Hauptinvestition sich nur auf die Nahwärmeleitung beschränkt. Bei der Nahwärmeversorgung kann die Lagerfläche anderweitig genutzt werden und beim Gebäudeeigentümer fallen kaum Personalkosten an. Weiter trägt das Versorgungsunternehmen die Wärmegarantie. Nach eingehender Beratung wurde die Verwaltung beauftragt, die Vertragsgestaltung eines Wärmeliefervertrags mit der Fa. Quarleiter GmbH zu verhandeln und dem Gemeinderat zum Beschluss vorzulegen.

 

Aufstellung des Bebauungsplans „Dorfmitte“.

Satzungsbeschluss des Bebauungsplans und der Örtlichen Bauvorschriften.

Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßt der Vorsitzende den freien Stadtplaner Rüdiger Stehle, der dem Gremium die Grundsätze des Bebauungsplans „Dorfmitte“ erläuterte.

Auf Grundlage des städtebaulichen Entwurfs zum Bebauungsplan „Dorfmitte“ vom 19.03.2021 wurde in verschiedenen Schritten der heute vorzustellende Bebauungsplan Dorfmitte von Herrn Stehle bearbeitet. Weiter erläuterte Herr Stehle dem Gremium Ziel und Anlass des Bebauungsplanverfahrens, den Stand des Verfahrens, die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung und die Anpassung der eingegangenen Anregungen. Den Abwägungsempfehlungen zu den eingegangenen Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange wurde zugestimmt und der Bebauungsplan „Dorfmitte“ mit seinen örtlichen Bauvorschriften als Satzung beschlossen.

 

Grundsteuerreform: Sachstand und Grundlagenermittlung zur Festlegung der neuen Hebesätze zum 01.01.2025 mit Erlass einer Hebesatzsatzung zum 01.01.2025

Zu diesem Tagesordnungspunkt übergibt der Vorsitzende das Wort an Frau Lisa Holzer, stellvertretende Amtsleiterin der Finanzverwaltung des GVV Heuberg, die auf Grund der gesetzlichen Grundlagen die finanziellen Auswirkungen auf die neuen Hebesätze ermittelt hat. Nachdem das Bundesverfassungsgericht 2018 die aktuell gültige Rechtslage der Bewertung von Grundstücken mit Einheitswerten aus dem Jahre 1964 für verfassungswidrig erklärt hat, wurde 2019 auf Bundesebene eine gesetzliche Neuregelung geschaffen. Dabei wurde den Bundesländern die Möglichkeit eingeräumt, mittels Landesgesetz von den bundesgesetzlichen Regelungen zur Grundsteuer abzuweichen. Daraufhin hat das Land Baden-Württemberg Gebrauch gemacht und bei der künftigen Berechnung der Grundsteuer einen Sonderweg eingeschlagen. Nach dem am 04.11.2020 verabschiedeten Landesgrundsteuergesetz berechnet sich die künftige Grundsteuerlast aus dem Bodenrichtwert und der Grundstücksgröße. Wie das jeweilige Grundstück bebaut ist, spielt bei der Berechnung der Grundsteuer künftig keine Rolle mehr.

Im ersten Schritt wurden durch die Gutachterausschüsse in Baden-Württemberg zum 01.01.2022 Bodenrichtwerte ermittelt und Bodenrichtwertzonen festgelegt.

Die Gemeinde hat keine direkte Einflussmöglichkeit auf die Höhe der Bodenrichtwerte, jedoch indirekt über die Höhe der festgelegten Preise für Bauplätze und Gewerbeflächen.

Im nächsten Schritt wurden alle Grundbesitzer in Baden-Württemberg aufgefordert, eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts an das zuständige Finanzamt zu übermitteln. Inhalt der Erklärung waren hauptsächlich die Grundstücksgröße, der zugrundeliegende Bodenwert sowie die Nutzungsart des Grundstücks.

Anhand dieser Angaben berechnete das Finanzamt einen Steuermessbetrag, der den Kommunen als Grundlage für die Erhebung der Grundsteuer dient. Das Ergebnis dieser Berechnung ist der vom Finanzamt festgesetzteSteuermessbetrag.

Jeder Grundstückseigentümer, der die Erklärung gegenüber dem Finanzamt abgegeben hat, sollte zwischenzeitlich auch eine entsprechende Mitteilung über den Grundsteuermessbetrag bekommen haben. Eine Zweitschrift erhält die jeweilige Kommune, um anhand des Steuermessbetrages die Grundsteuer zu erheben.

Aufgrund der Reform haben sich die vom Finanzamt ermittelten Messbeträge grundlegend geändert. Mit dem Bodenwertmodell legt das Land Baden-Württemberg bewusst den Fokus auf den Flächenverbrauch, während bisher die jeweilige Bebauung maßgebend war. Pauschal formuliert wird die Grundsteuerreform zu Verschiebungen führen, aus der „Verlierer“, aber auch „Gewinner“ hervorgehen werden.

Eine Diskussion, ob die neue Grundsteuerreform „verhältnismäßig/ rechtskonform“, „besser“ oder „fairer“ ist als die bisherige Regelung, ist nicht zielführend. Auf all diese - durchaus auch berechtigten - Fragen, hat die Gemeinde weder direkt noch indirekt Einfluss. Die Gemeinde hat die Aufgabe, gültiges Recht umzusetzen. Die Grundlage für die Festsetzung der Grundsteuer hat der Landtag beschlossen.

Der Gesetzgeber hat in seiner Argumentation zur Grundsteuerreform immer hervorgehoben, dass es das erklärte Ziel sein solle, dass die Umsetzung der Grundsteuerreform für die Gemeinden aufkommensneutralerfolgen soll. Der Grundsteuerhebesatz ist die einzige Stellschraube, mit der die Gemeinde die Grundsteuerhöhe beeinflussen kann.

Aufkommensneutral heißt dabei aber nicht, dass jede/r Grundstücks-eigentümer/in die gleiche Steuer zu tragen hat wie bisher, sondern dass sich die gesamten Grundsteuererträge der Gemeinde auf gleichem Niveau bewegen sollen. Durch die anstehende Grundsteuerreform sollen sich die Kommunen nicht bereichern.

Für die Gemeinde gilt es daher den ab 2025 gültigen Hebesatz so zu wählen, dass die Grundsteuererträge sich im Vergleich zu den Vorjahren auf konstantem Niveau bewegen.

Für die Kommunen hat sich die Grundsteuer in den vergangenen Jahrzehnten zu einer wichtigen Ertragsquelle entwickelt. Dabei ist die Erhebung der Grundsteuer keine freiwillige Steuer, die die Kommune erhebt, sondern sie ist fest im Finanzausgleichsgesetz (FAG) Baden-Württemberg verankert.

Die Entwicklung der Erträge der Grundsteuer A und Grundsteuer B in Reichenbach stellen sich wie folgt dar:

 

 

2020

2021

2022

2023

2024

Grundsteuer A

2.700,11 €

2.710,89 €

2.728,97 €

2.707,53 €

3.060,80 €

Grundsteuer B

71.714,72 €

72.378,14 €

73.793,91 €

74.693,58 €

74.893,32 €

 

Auf die Grundsteuer A (Land- und Forstwirtschaft) entfällt nur ein kleiner Teil der Grundsteuererträge. Verschiebungen sind bei der Grundsteuer A nicht in großem Umfang zu erwarten, sodass der Fokus auf die Grundsteuer B gelegt wird. Bei der Grundsteuer B werden alle bebauten oder unbebauten, baureifen Grundstücke in den Wohn- und Gewerbegebieten subsummiert. 

Werden die Hebesätze so beschlossen, dass die Grundsteuer möglichst aufkommensneutral festgesetzt wird, so würden sich die Grundsteuererträge 2025 weiterhin auf dem Niveau von 2024 befinden.

Dies hat zur Folge, dass sich die Grundsteuerlast prozentual zu Lasten der Wohngebiete verschieben wird. Dies ist auf die Bodenrichtwerte zurückzuführen, die in den Gewerbegebieten sehr viel niedriger sind, als in Wohngebieten. Wie bereits ausgeführt, wurden die Bodenrichtwerte vom Gutachterausschuss neu festgesetzt; die Gemeinde kann im Rahmen der Erhebung der Grundsteuer von den Messbeträgen des Finanzamtes auch nicht abweichen. 

Damit führt die aufkommensneutrale Umsetzung der Grundsteuerreform zu einer Mehrbelastung der Wohnbauflächen sowie zu einerEntlastung der Gewerbeflächen. Die Tendenzen durch die Verschiebungen von Gewerbe zu Wohnen sind klar zu erkennen. Dennoch wird es auf der einen Seite bei Wohngebieten Grundstückseigentümer geben, die weniger als bisher leisten müssen, auf der anderen Seite einzelne Grundsteuerpflichtige, die mehr als die bisherige Steuer zahlen müssen. Dies gilt auch für die Gewerbeflächen.

Der Steuermessbetrag (bereits festgesetzt vom Finanzamt) multipliziert mit dem von der Gemeinde festgesetzten Hebesatz ergibt die Steuerschuld, die der jeweilige Grundstückseigentümer zu entrichten hat.

Aufgrund der vorliegenden Daten ergeben sich folgende aufkommensneutralen Hebesätze ab 2025:

Für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) eine Senkung des bisherigen Hebesatzes von 320 % auf 270%

Für die Grundsteuer (Grundsteuer B) eine Erhöhung von bis 300 % auf 690 %.

Vom Gemeinderat wurden die vorgenannten Hebesätze sowie eine neue Hebesatzsatzung mit Wirkung zum 01.01.2025 beschlossen.

 

Ersatzbeschaffung Kindergartenbus

Der Kindergartenbus wurde am 12.03.2008 angeschafft und hat mittlerweile 99520 km Laufleistung. Um für das Fahrzeug im kommenden Frühjahr eine erneute TÜV-Zulassung zu erhalten sind enorme Kosten zu erwarten, die unter Umständen nicht rentierlich sind. Der Verwaltung liegt ein Angebot i.H.v. 37.009 € zum Erwerb eines neuen Fahrzeugs vor. Je nach Ergebnis der Untersuchung wurde die Verwaltung bevollmächtigt, das neue Fahrzeug zu beschaffen. Weiter soll versucht werden, durch Sponsoring oder Verkauf von Werbeflächen finanzielle Mittel einzuwerben.

Antrag auf Vergabe einer eigenen Postleitzahl

Ein bei der Deutschen Post (DHL Goupe) eingereichter Antrag um Vergabe einer eigenen Postleitzahl für die Gemeinde Reichenbach a.H. wurde negativ beschieden. Auf Grund der geringen Erfolgsaussicht und den damit anfallenden Kosten wird die Maßnahme nicht weiterverfolgt.

 

Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlicher Sitzung

In der nichtöffentlichen Sitzung am 09.09.2024 hat der Gemeinderat folgende Beschlüsse gefasst:

Zwangsvollstreckung Hauptstr. 15

Die Verwaltung wird beauftragt im Vorfeld zur geplanten Zwangsvollstreckung des Gebäudes Hauptstraße 19 mit dem Eigentümer über die Möglichkeit eines vorzeitigen Erwerbs zu sprechen.

Erwerb Gebäude Bahnhofstr. 13

Das Angebot zum Erwerb des Gebäudes Bahnhofstraße 13 soll derzeit nicht angenommen werden. Für den Erwerb von Liegenschaften durch die Gemeinde soll im Rahmen der Klausurtagung am 22.11.2024 ein Strategiepapier für die Ortsentwicklung erstellt werden.

Erwerb der Flst 595 und 596

Der Erwerb der im Flächennutzungsplan als Gewerbegebiet ausgewiesen Flste 595 und 596 zu einem Kaufpreis von 10,00 €/m² wurde beschlossen. Die Verwaltung wird mit der Realisierung beauftragt.

 

Bekanntgaben, Wünsche und Anfragen

Regelung zur illegalen Erdablagerung vor den Flst 1686/1 und 1682/1

Am 11.09.2024 fand mit dem Eigentümer der Flste und Förster Schrode ein Vororttermin statt. Im gegenseitigen Einvernehmen wurde vereinbart, dass die Herstellung einer Rückerschneise geduldet werden kann. Das weitere Material ist auf die Erddeponie zu bringen, bzw. fachgerecht zu entsorgen.

Seniorenweihnachtsfeier am 08.12.2024 im Festsaal, Esslinger Str. 16

Dieses Jahr findet die Seniorenadventsfeier der Gemeinden Egesheim und Reichenbach a.H. in Reichenbach a.H. statt. Fragen der Organisation wurden geklärt.

Klausurtagung des Gemeinderats findet am 22. November 2024 um 14.00 Uhr

Diese findet am 22.11.2024 um 14 Uhr im Rathaus statt.

Aus den Reihen des Gemeinderats:

Wurde nach dem Stand der Planungen zum Neubau des Sportplatzes gefragt. Da es sich hier um ein Vorhaben des FC Reichenbach handelt, konnte keine Aussage getroffen werden.

 

8. ÖFFENTLICHE GEMEINDERATSITZUNG VOM 09.09.2024

Aus der letzten Sitzung des Gemeinderats wird berichtet

Verpflichtung David Kolar als Gemeinderat

Bei der Wahl des Gemeinderats am 09. Juni 2024 wurde Herr David Kolar in den Gemeinderat gewählt. Das Landratsamt Tuttlingen hat mit Wahlprüfungsbescheid vom 17.07.2024 die am 09. Juni 2024 durchgeführte Wahl zum Gemeinderat der Gemeinde Reichenbach a.H. nach § 30 KomWG i.V.m. § 47 Abs. 2 KomWO für gültig erklärt. Ferner wurde vom Gemeinderat in der 6 öffentlichen Sitzung am 22.07.2024 einstimmig festgestellt, dass für Wahl der Gemeinderäte vom 09. Juni 2024 keine Hinderungsgründe vorliegen. Die Verpflichtung erfolgte in der 7. öffentlichen Sitzung am 22.07.2024. Da David Kolar urlaubsbedingt nicht an der Sitzung am 22.07.2024 teilnehmen konnte legte er nachstehendes Gelöbnis ab:

„Ich gelobe Treue der Verfassung, Gehorsam den Gesetzen und gewissenhafte Erfüllung meiner Pflichten. Insbesondere gelobe ich, die Rechte der Gemeinde gewissenhaft zu wahren und ihr Wohl und dass ihrer Einwohner nach Kräften zu fördern“.

Die Verpflichtung wurde durch Handschlag und mit dem Eintrag in das Goldene Buch der Gemeinde abgeschlossen.

 

Ehrung von Blutspendern

Im Auftrag des DRK-Blutspendedienstes Baden-Württemberg | Hessen durfte Bürgermeister Hans Marquart Herrn Florian Bosch für 10 freiwillige und unentgeltlich geleistete Blutspenden ehren und mit der „Blutspender-Ehrennadel in Gold“ auszeichnen. Weiter wurde Herr Reiner Quarleiter für 100 freiwillige und unentgeltlich geleistete Blutspenden geehrt und mit der „Blutspender-Ehrennadel in Gold mit Eichenkranz“ ausgezeichnet.

Bürgermeister Hans Marquart hob die besondere Bedeutung des Blutspendens hervor. Nicht hochgenug einzuschätzen ist, lt. Bürgermeister Marquart, dass Blutspender für Menschen da sind, die sie nicht kennen. Er dankte den Herren für Ihr Engagement zum Wohle der Allgemeinheit. Neben der Urkunde und der Ehrennadel des DRK-Blutspendedienstes überreicht er ihnen als Anerkennung für deren „Dienste am Nächsten“ ein Geschenk der Gemeinde.

 

Jahresabschluss der Gemeinde für das Jahr 2022

Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßte der Vorsitzende die stellvertretende Amtsleiterin der Finanzverwaltung des GVV Heuberg, Frau Lisa Holzer, die dem Gemeinderat die Grundzüge des kommunalen Haushaltsrechts erläuterte. Zunächst erläutert Frau Holzer die Neuerungen des seit dem 01.01.2019 eingeführten neuen Haushalts- und Rechnungswesen und der damit verbundenen Vermögens-bewertungen zur Erstellung der Eröffnungsbilanz. Weiter stellte sie die Grundzüge der Ergebnis- und Finanzrechnung vor:

Im Ergebnishaushalt für das Jahr 2022 konnte die Gemeinde Reichenbach a.H. ordentliche Erträge in Höhe von 1.710.038 € und ordentliche Aufwendungen von 1.587.827 € vorweisen, so dass ein positives Ergebnis von 122.211 € erzielt wurde. Weiter stehen den ordentlichen Erträgen von 45.272 € außerordentliche Aufwendungen in Höhe von 4.238 € gegenüber. Somit kann die Gemeinde Reichenbach a.H. im Ergebnishaushalt ein Gesamtergebnis von
163.245 € verzeichnen. Darin enthalten sind die Netto-Abschreibungen i.H.v. 156.860 €.

Im Finanzhaushalt konnte ein Zahlungsmittelüberschuss aus Ein- und Auszahlungen der laufenden Verwaltung in Höhe von 343.609 € erwirtschaftet werden. Bei der Differenz aus Einzahlungen und den Auszahlungen aus Investitionstätigkeiten entstand den Gemeinde Reichenbach a.H. ein Finanzierungsmittelbedarf aus Investitionen in Höhe von 742.324 €. Dies resultiert unter anderem daraus, dass verschiedene geplanten Investitionen noch nicht umgesetzt werden konnten, und die hierfür zugesagten Fördermittel noch nicht eingegangen sind.

Unter Berücksichtigung der haushaltsunwirksamen Ein- und Auszahlungen (+ 15.275 €) ergab sich für das Jahr 2022 ein Finanzierungsmittelbedarf von 383.439 €. Dadurch verringerte sich der Zahlungsmittelbestand im Jahr 2022 von 1.415.527 € auf 1.032.088 €.

Wesentliche Planabweichungen waren der Rückgang der Gewerbesteuer im Jahr 2022 gegenüber dem Planansatz von 350.000 € auf 297.500 €. Ansonsten wurde beim Einkommenssteueranteil, den Zuweisungen und Zuwendungen sowie den sonstigen privatrechtlichen Leistungen gegenüber dem Haushaltsplan Mehreinnahmen erzielt, so dass ein Planüberschuss von 44.440 € erzielt wurde.

Die Aufwendungen lagen auf Grund von Wenigerausgaben bei den Personalkosten i.H.v. 6.319 € und den Aufwendungen von Sach- und Dienstleistungen i.H.v. 32.415 sowie der Mehraufwendungen bei den Sonst. Ordentl. Aufwendungen i.H.v. 37.165 € um 1.569 € unter dem Planansatz.

Die für das Jahr 2022 eingeplante Kreditaufnahme von 200.000 € wurde nicht in Anspruch genommen. Die Gemeinde Reichenbach a.H. hat auch 2022 keine Kredite aufgenommen und ist weiterhin schuldenfrei. Der vorliegende Jahresabschluss zum 31.12.2022 wurde festgestellt und einstimmig beschlossen.

Im Anschluss an die Feststellung des Jahresabschlusses gab Frau Holzer einen Ausblick auf den zu erwartenden Jahresabschluss für das Jahr 2023. Hier wird erwartet, dass ein negatives ordentliches Ergebnis i.H.v. 137.475 € zu verzeichnen ist.

Im Jahr 2024 ist, auf Grund der enormen Gewerbesteuerrückzahlungen, bei der Gewerbesteuer eine Ausgabe in Höhe 106.310 € zu verzeichnen. Das bedeutet gegenüber dem Planansatz von 90.000 €, dass in 2024 mehr als 286.000 € Gewerbesteuer zurückgezahlt werden mussten. Trotz der von der Verwaltung geschobenen Investitionen wird sich der Zahlungsmittelbestand bis zum 31.12.2024 voraussichtlich auf 559.926 € reduzieren.

Somit wird die Gemeinde Reichenbach a.H. im kommenden Haushalt für das Jahr 2025 gezwungen sein, einen Kredit aufzunehmen. Die weitere Entwicklung, insbesondere bei den Gewerbesteuereinnahmen bleibt abzuwarten.

Abschließend bedankte sich Bürgermeister Hans Marquart bei Frau Holzer für die detaillierte Vorstellung des Kommunalen Haushaltsrechts sowie für die fachkundige Führung durch das Zahlenwerk des Jahresabschlusses. Weiter bedankt sich der Vorsitzende für die stets gute Zusammenarbeit, und bittet Frau Holzer diesen Dank auch an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Finanzverwaltung weiterzureichen.

 

Baustellenbericht „Platzgestaltung Dorfmitte und Sanierung Gebäude Hauptstraße 9 und 9/1

Bürgermeister Hans Marquart führte aus, dass die Baumaßnahme zur „Platzgestaltung Dorfmitte“, die am Tag der Städtebauförderung mit dem Pflanzen der ersten Bäume am „Tag des Baumes“ begonnen haben, nun mit dem Stellen des Brunnens fortgesetzt wurden. Bauhofleiter Quarleiter erläuterte die weiteren Baumaßnahmen zur Platzgestaltung und der energetischen Sanierung des Gebäudes, bzw. der im Gebäude geplanten Maßnahmen.

Anschließend berichtete Bauhofleiter Quarleiter über die Arbeiten an der ersten „Bärabrücke“. Es bestand die Gefahr, dass der Bach die Brückenpfeiler freilegt und die Brücke einstürzt. Um dies zu verhindern, wurde in einem Vororttermin mit der Unteren Wasserschutzbehörde die durchzuführenden Maßnahmen erörtert. Gemäß den Vorgaben des Wasserwirtschaftsamts werden derzeit die Arbeiten unter Aufsicht der Unteren Wasserschutz-, der unteren Naturschutzbehörde und der Fischereiaufsicht ausgeführt.

 

Projektstudie „interkommunales Gewerbegebiet“

Die Gemeinden des Wirtschaftsverbands Heuberg sind bemüht, für die heimische Industrie entsprechende Gewerbeflächen zu generieren. Eine Möglichkeit hierzu wird unter Umständen in einem interkommunalen Gewerbegebiet gesehen. Hierzu soll die KE/LBBW – Immobilien Kommunalentwicklung GmbH beauftragt werden, eine Machbarkeitsstudie zu erstellen, in der u.a. der Gewerbeflächenbedarf, die vorhandenen Gewerbeflächen sowie die sozioökonomischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, die Entwicklungsflächen innerhalb der Bestandsgebiete und die Darstellung möglicher Arrondierungsflächen dargestellt werden. Die Gemeinde Reichenbach a.H. wird sich an der Studie beteiligen.

 

Grundstücksangelegenheiten

Es wurde beschlossen, das Waldgrundstück, Flst 1673/1 zum Preis von 3.000 € zu erwerben.

 

Polizeiliche Kriminalstatistik

Im Jahr 2023 gab es in Reichenbach a.H. eine Straftat, ein Körperverletzungsdelikt. Bei dem Tatverdächtigen handelt es sich um einen Erwachsenen. Diesem Bericht ist nichts hinzuzufügen.

 

Bekanntgaben, Wünsche und Anfragen

  • Aus einer Baugrube in der Bergstraße wurde der Erdaushub auf dem gemeindeeigenen Flst 1749 abgeladen. Die Beteiligten wurden zu einem Ortstermin geladen.
  • Ab Montag, 16.04.2024 steht der Container für die Räumung der Grabfelder bereit. Der überwiegende Teil hat die Gemeinde mit der Räumung beauftragt. Diese Räumung beginnt nach Ablauf der Frist am 01.10.2024
  • Derzeit sind noch 2 Urnennischen frei. Die Gemeinde wird nach Information der Angehörigen, zum Ende des Jahres Urnengräber, deren Nutzungszeit gemäß der Friedhofssatzung (15 Jahre) abläuft, räumen.
  • Am Mittwoch, den 16. Oktober planen die Senioren aus Wehingen eine Wanderung nach Reichenbach a.H. Vorgesehen ist dort ein Treffen mit den Senioren der Gemeinden Reichenbach und Egesheim. Die Gemeinde Reichenbach a.H. stellt die Festhalle zur Verpflegung der Gäste durch unser Senioren-Orgateam zur Verfügung.

Aus den Reihen des Gemeinderats wurden Themen zur Verkehrsführung, einem sicheren Transport der Kindergartenkinder im Kindergartenbus, der Seniorenweihnachtsfeier und den Weihnachtsmarkt vorgetragen, die in den nächsten Sitzungen beraten werden.

6. UND 7. ÖFFENTLICHE GEMEINDERATSITZUNG VOM 22.07.2024

Aus der letzten Sitzung des Gemeinderats wird berichtet

Feststellung von Hinderungsgründen für die Verpflichtung der neugewählten Gemeinderäte nach § 29 GemO

Das Landratsamt Tuttlingen hat mit Wahlprüfungsbescheid vom 17.07.2024 die am 09. Juni 2024 durchgeführte Wahl zum Gemeinderat der Gemeinde Reichenbach a.H. nach § 30 KomWG i.V.m. § 47 Abs. 2 KomWO für gültig erklärt. Vom Gemeinderat wurde festgestellt, dass Hinderungsgründe für den Eintritt in den Gemeinderat nach § 29 GemO nicht vorliegen.

 

Ehrungen und Verabschiedungen

Da sich die für ihre langjährige Mitwirkung im Gemeinderat zu ehrenden Gemeinderäte nicht mehr zur Wahl gestellt haben, wurden die Ehrungen des Gemeindetags Baden-Württemberg in die Verabschiedung der betroffenen Gemeinderäte integriert.

Die Gemeinderätin Judith Engst sowie die Gemeinderäte Andreas Marquart, Dieter Volz, Manfred Mauthe und Leo Huber haben sich am 09.06.2024 nicht mehr zur Wahl gestellt und wurden von Bürgermeister Hans Marquart in der Reihenfolge der Amtsdauer verabschiedet.

Judith Engst wurde 2014 als erste Frau in der Geschichte der Gemeinde Reichenbach a.H. in den Gemeinderat gewählt. Während der vergangenen 10 Jahre vertrat sie die Gemeinde in der Mitgliederversammlung Sozialstation Spaichingen-Heuberg 2019 und war aktiv im Ausschuss für Grundstücks- und Waldangelegenheiten. Frau Judith Engst zeigte als gelernte Forstwirtin großes Interesse an den ökologischen Themen der Gemeinde. So wurde in ihrer Amtszeit unter anderem der Anschluss an das Erdgasnetz sowie das Energiecontracting mit der ENRW beschlossen. Durch ihre vielseitigen Publikationen wurde Frau Engst im Heuberger Bote vom 13.06.2014 als „Heuberger Käpsele“ bezeichnet, was sie auch wirklich ist. Für ihr Engagement in der Gemeinde durfte Bürgermeister Marquart Frau Judith Engst mit der Stehle des Gemeindetages für 10 Jahre aktive Mitwirkung im Gemeinderat auszeichnen. Mit einem Blumenstrauß und einem Geschenk der Gemeinde wurde sie aus dem Gremium verabschiedet.

Andreas Marquart war von 2009 bis 2024 Gemeinderat der Gemeinde Reichenbach a.H., davon von 2019 bis 2024 zweiter Bürgermeisterstellvertreter. In seiner Amtszeit wurden neben dem Beschluss zum Flurneuordnungsverfahren auf dem Martinsberg weitere wichtige Beschlüsse wie die Sanierung der Wohnungen in der Bogenäckerstraße 6 und der Hausmeisterwohnung gefasst. Andreas Marquart hatte stets die Finanzen der Gemeinde im Blick und hinterfragte immer wieder die größeren Investitionen der letzten Jahre. Als Dank und Anerkennung für sein Engagement im Gemeinderat durfte Bürgermeister Hans Marquart Andreas Marquart ein Geschenk der Gemeinde überreichen.

Dieter Volz wurde 1999 zum ersten Mal in den Gemeinderat der Gemeinde Reichenbach a.H. gewählt. Damals wurde der Gemeinderat mittels zweier Listen gewählt, und Dieter Volz gelangte über die Liste der Freien Wähler ins Gremium. Von 2014 bis 2019 war Dieter Volz zweiter Stellvertreter des Bürgermeisters und in all seinen Jahren als Gemeinderat Vertreter in der Mitgliederversammlung der Sozialstation Spaichingen-Heuberg. Im Juli 2019 wurde Dieter Volz für sein Wirken im Gemeinderat die Stehle des Gemeindetags für 20 Jahre überreicht. Neben seinem Wirkten im Gemeinderat engagierte sich Dieter Volz all die Jahre in der katholischen Kirchengemeinde und war über Jahrzehnte Motor, Ideengeber und Vorsitzender von Heuberg aktiv und Herausgeber des von vielen Bürgerinnen und Bürgern gern gelesenen Magazins „Hoppla Heuberg“. Für sein außerordentliches Engagement in der Gemeinde sowie für die Gemeinden auf dem Heuberg bedankte sich Bürgermeister Marquart bei Dieter Volz mit einem Geschenk der Gemeinde.

Auch Manfred Mauthe wurde 1999 erstmals in den Gemeinderat gewählt. Im Juli 2019 wurde Manfred Mauthe mit der Stehle des Gemeindetags für 20 Jahre Mitwirkung im Gemeinderat geehrt. Während seiner gesamten Zeit war Manfred Mauthe Mitglied im Ausschuss für Grundstücks- und Waldangelegenheiten und zuverlässiger Vertreter in vielen anderen Ausschüssen. Viele wichtige Entscheidungen für eine positive Entwicklung der Gemeinde wurden in seiner Amtszeit getroffen, so z.B. die Fertigstellung der Arbeiten zur Verbesserung der Wasserversorgung (Neubau Hochbehälter) in 2009 oder die Generalsanierung der Grundschule im Jahr 2019. Trotz seiner sicher immensen Belastung als Unternehmer hat Manfred Mauthe so gut wie keine Sitzung verpasst. Weiter ist es ihm immer wieder gelungen, schwierigsten Debatten durch seine humorvollen Wortmeldungen, zu entschärfen. Bürgermeister Hans Marquart durfte Manfred Mauthe im Namen des Gemeindetags Baden-Württemberg die Stehle für 25-jähriges Wirken im Gemeinderat überreichen. Namens der Gemeinde bedankte sich Bürgermeister Marquart bei dem „junggebliebenen“ Manfred Maute mit einem Präsent für seine aktive Mitarbeit im Gemeinderat in den vergangenen 25 Jahren.

 

Mit Leo Huber musste Bürgermeister Hans Marquart in dieser Sitzung ein Urgestein des Reichenbacher Gemeinderats verabschieden. Leo Huber rückte am 20.08.1986 als Nachfolger von Max Safranski im Gemeinderat nach und war seit diesem Zeitpunkt Vertreter der Gemeinde in Verbandsversammlungen des GVV Heuberg. 38 Jahre Mitglied im Gemeinderat Reichenbach verdient, nach Ansicht des Bürgermeisters, aller größten Dank und noch mehr Respekt. Aus den vielen Sitzungsprotokollen, die Leo Huber in dieser Zeit gegengezeichnet hat, zitierte Bürgermeister Marquart gleich eine Passage aus dem Protokoll der ersten Sitzung, wo unter Bekanntgaben des damaligen Bürgermeisters Anton Hugger festgehalten ist: „Die Teilumgehungsstraße ist im Generalverkehrsplan des Landes enthalten. Der Ausbau erfolgt somit vsl. zwischen 1986 und 1991“. Auch wenn sich dieses Vorhaben noch lange hinzog, konnte Leo Huber in seiner Zeit als Gemeinderat die Verkehrsfreigabe der Teilumgehung L 433 im Dezember 2021 feiern. Neben seiner Tätigkeit als Gemeinderat war Leo Huber bei der „1200 Jahrfeier“ der Gemeinde Reichenbach a. H. im Jahr 1993 im Organisationsteam und Mitautor in dem zu diesem Anlass herausgegebenen Heimatbuch. Neben seinem langjährigen Engagement im Gemeinderat war Leo Huber aktiv in fast allen örtlichen Vereinen. Ihn zeichnet sein humorvolles und geselliges Wesen, sowie seine große Hilfsbereitschaft aus. Mit einem Geschenk der Gemeinde sowie dem Wappenschild der Gemeinde Reichenbach a.H. wurde Leo Huber mit viel Applaus aus dem Gemeinderat verabschiedet.

 

Verpflichtung des neuen Gemeinderats

Im Anschluss an die Verabschiedung der ausscheidenden Ratsmitglieder tauschten diese ihre Plätze mit den neu gewählten Gemeinderäten. Erstmals in den Gemeinderat gewählt wurden Anna Bosch, Sebastian Held, Gerd Hermle, David Kolar und Jonas Marquart. Wiedergewählt wurde Benni Keller, Klaus Marquart und Dietmar Scheck. Gemäß GemO §32 wurden die anwesenden Gemeinderäte verpflichtet. Die Verpflichtung des sich im Urlaub befindenden Gemeinderats David Kolar wird zu Beginn der nächsten Sitzung nachgeholt.

 

Wahl der Bürgermeister-Stellvertreter und Besetzung der Ausschüsse:

Zum 1. Stellvertreter des Bürgermeisters wurde in geheimer Wahl Klaus Marquart und ebenfalls in geheimer Wahl Sebastian Held zum 2. Stellvertreter des Bürgermeisters gewählt. Anschließend wurde die im Wege der Einigung unter den neuen Ratsmitgliedern getroffene Entscheidung zur Besetzung der Ausschüsse vom Vorsitzenden bekannt gegeben.

 

Bekanntgaben, Wünsche und Anregungen

Der Vorsitzende informiert das Gremium, dass der Verwaltung eine Forderung der Gemeinde Aldingen i.H.v. 26.573,46 € zur Kostenbeteiligung von Umlandgemeinden an den Sanierungskosten der Schulen vorliegt, und diese die Gemeinde Reichenbach a.H. um Zusammenarbeit und Abgabe einer Erklärung einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur Beteiligung an den Kosten bittet. Dieses Thema beschäftigt mittlerweile alle Kommunen im Landkreis und es wird nach einer einheitlichen und einvernehmlichen Lösung unter allen Kommunen gesucht. Das Ergebnis dieser Gespräche wird auch Grundlage für eine noch zu treffende Entscheidung des Gemeinderats.

Nachdem die Jugendlichen, die sich im Laufe des Juli 2024, Zugang zum Gebäude Hauptstr. 12 (ehemaliger Löwen) ermittelt werden konnten, haben diese den von ihnen verursachten Schaden behoben. Auf eine Anzeige wurde seitens der Gemeinde verzichtet.

Weiter informierte der Vorsitzende über das in den Sommerferien von den Vereinen der Gemeinden Reichenbach a.H. und Egesheim angebotene Kinderferienprogramm und der Kinderferienbetreuung im Festsaal der Grundschule, welche mit Unterstützung des Nachbarschaftshilfeverein MiKaDo e.V. in den letzten Ferienwochen angeboten wird. Eine von der Verwaltung durchgeführte Umfrage zum Bedarf an einer Hausaufgabenbetreuung zwischen 12.00 und 14.00 Uhr hat ergeben, dass ein Bedarf durchaus vorhanden ist. Die Verwaltung wird nun die Möglichkeiten einer Realisierung unter Berücksichtigung der gesetzlichen Anforderungen erarbeiten.

5. ÖFFENTLICHE GEMEINDERATSITZUNG VOM 13.05.2024

Aus der letzten Sitzung des Gemeinderats wird berichtet                

B-Plan Dorfmitte: Auslegungsbeschluss für die 2. Beteiligungsrunde
Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßt Bürgermeister Hans Marquart Stadtplaner Rüdiger Stehle, der dem Gremium das Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und Träger öffentlicher Belange vorstellte, und die daraus resultierenden Planänderungen erläuterte.

Die Hinweise und Anregungen führten zu verschiedenen Anpassungen und Planänderungen. Unter anderem werden die Bauflachen nunmehr als ‚Urbanes Gebiet‘ ausgewiesen. Weiter wurde auch das Rathausgrundstück in den Bebauungsplan einbezogen. Beidseitig des Talbachs wurde ein zusätzlicher Bewirtschaftungsstreifen als öffentliche Grünfläche ausgewiesen, damit hier der Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes entsprochen werden konnte. Durch die neu ausgewiesenen Tempobereiche der L 433 wurde eine schalltechnische Untersuchung erforderlich, auf deren Grundlage geringfügig erhöhte Anforderungen an den passiven Schallschutz der geplanten Gebäude erforderlich wurde. Weiter wurden die Ergänzung der Höhenfestsetzungen (Gebäudehöhen) und weiterer Bauvorschriften in den neuen Planentwurf übernommen.

Anschließend wurde vom Gemeinderat die zweite öffentliche Auslegung und Behördenbeteiligung beschlossen.

Bürgermeister Marquart bedankt sich bei Herrn Stehle für dessen akribische Aufbereitung der verschiedenen Stellungnahmen. Da die Gemeinde derzeit noch drei Bauplätze zum Erwerb anbieten, soll über die Fortsetzung der Erschließungsarbeiten zu einem späteren Zeitpunkt beraten werden.

Wärmeversorgung der Gebäude Bauhof mit Feuerwehrmagazin und Sportheim

Für die Heizungen der gemeindeeigenen Gebäude in der Bahnhofstraße (Sportheim, Feuerwehr und Bauhof) wird auf Grund des Alters der Heizanlagen nach einem neuen, zukunftsfähigen Heizkonzept gesucht. Aus den Gesprächen mit verschiedenen Energieberatern und Fachbüros haben sich zwei Varianten ergeben, die näher zu untersuchen wären. Zum einen, den Anschluss an die Heizungsanlage der Quarleiter GmbH, Bahnhofstr. 26 mittels Energieliefervertrag oder den Neubau einer eigenen Heizzentrale für die drei Gebäude. Bei der Variante Nahwärmebezug wäre der Übergabepunkt an die Gemeinde Grundstücksgrenze Flst 1008/1, Bahnhofstraße 28. Dier Gemeinde Reichenbach a.H. würde das Leitungsnetz übernehmen, um bei Bedarf weitere Gebäude anschließen zu können. Für den Neubau einer eigenen Heizzentrale durch die Gemeinde wurden seitens der Verwaltung Lösungsvorschläge mit den Fachbetrieben Paul Hermle GmbH und Sanitär, Heizung Fliesen Gassner erörtert. Mir der Prüfung und wirtschaftlichen Bewertung der einzelnen Angebote werden nun externer Energieberater beauftragt.

Beteiligung an der Heuberg Energie GmbH

Mit der Gründung des Wirtschaftsverbandes Heuberg hat die Raumschaft ein starkes Signal für eine enge Zusammenarbeit zwischen den heimischen Wirtschaftsbetrieben und den Gemeinden gesetzt. Ziele des Wirtschaftsverbandes Heuberg (WVH) sind unter anderem die Verbesserung der weichen Standortfaktoren und die Verbesserung und den Ausbau der bestehenden Infrastruktur.

Als ein weiteres Großprojekt sieht der Aufsichtsrat des WVH Gründung der Heuberg Energie GmbH, welche erheblich zur Sicherstellung der Stromversorgung zu akzeptablen Preisen im gesamten Gebiet des WVH beitragen soll.

Die Heuberg Energie soll vorrangig Projekte zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien realisieren. Dazu kann das Unternehmen beispielsweise die Pachtung von geeigneten Flächen auf dem Heuberg zur Energieerzeugung realisieren, ebenso den Bau und Betrieb von Energieerzeugungsanlagen und den Vertrieb von Energie in der Region Heuberg. Dabei soll die „Heuberg Energie“ neben Freiflächenanlagen im Besonderen auch die noch ungenutzten Potentiale auf kommunalen, privaten und gewerblichen Dächern in den Verbandsgemeinden zur Energieerzeugung gewinnen. Die Energieerzeugungsanlagen können sich beispielsweise auf PV-Anlagen, Solartracker, Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnik, Windkraftanlagen, Speichertechnik und weitere Technologien erstrecken.

An der noch zu gründenden GmbH sollen die teilnehmenden Gemeinden gemeinsam 51% der Gesellschaftsanteile der Heuberg Energie GmbH halten, und die verbleibenden 49% der Gesellschaftsanteile den Mitgliedsbetrieben des Wirtschaftsverbandes Heuberg zur Verfügung stehen. Neben Gewinnbeteiligungen profitieren die an Projekten teilnehmenden Gemeinden von Pacht- und Gewerbesteuereinnahmen sowie möglichen Abgaben bei der Stromerzeugung unter Berücksichtigung der gesetzlichen Grundlagen. Eine finanzielle Beteiligung der Bürgerschaft an den Projekten der „Heuberg Energie“ wird zu einem zentralen Element, indem unter anderem notwendige Investitionen über Anleihen finanziert werden, die von Bürgerinnen und Bürgern der 13 Heuberggemeinden gezeichnet werden können. Eine garantierte feste Verzinsung wird dabei bei einer festen Laufzeit angestrebt.

Der Gemeinderat befürwortet die Beteiligung der Gemeinde Reichenbach a.H. an der Heuberg Energie GmbH und beauftragte den Vorsitzenden , alle weiteren Schritte zur Beteiligung an der Heuberg Energie GmbH vorzunehmen.

Laufzeitverlängerung der bestehenden Versicherungen bei der WEG

Die Versicherungsverträge der Gemeinde Reichenbach a.H. bei der Württembergische Gemeinde-Versicherung a.G. (WGV) laufen zum 31.12.2024 aus. Die WGV bietet der Gemeinde bei einer Laufzeitverlängerung von 5 Jahren (bis 31.12.2029) einen Laufzeitrabatt von 5% zu gewähren. Das Angebot mit einer Laufzeit bis zum 31.12.2029 wurde vom Gemeinderat angenommen.

Hochbehälter Reichenbach: Anlage zur Wasseraufbereitung

Im Hochbehälter Reichenbach a.H. muss das Messgerät für Chlor, Brom u.a. Inhaltsstoffe neu beschafft werden. Das vorliegende Angebot der Fa. Strecker zur Neubeschaffung des Messgeräts zu einem Preis von 8.669,15 € wurde angenommen.

 

Friedhof, Räumung Gräberfeld

Die Liegezeiten für die Gräber bis zum dem Sterbejahr 1999 im hinteren Teil des Friedhofs laufen in 2024 ab. Da vereinzelt das Interesse zur Räumung der Gräber bekundet wurde, sollen im September 2024 die Gräber bis zum Sterbejahr 1999 geräumt werden.

Da im betroffenen Gräberfeld in drei Gräbern zwischen 2007 und 2014 Angehörige in einer Urne mit beigesetzt wurden, soll deren den Angehörigen die Möglichkeit gegeben werden, diese Gräber noch nicht zu räumen.

Zur Räumung stellt wie in den Vorjahren die Gemeinde ab September 2024 einen Container zur Verfügung. Angehörige, die das Grab ihrer Verstorbenen nicht selbst räumen möchten, können die Gemeinde mit der Räumung beauftragen. Gräber aus 1999 und früher, die bis zum 30.09.2024 nicht geräumt sind, werden von der Gemeinde geräumt. Die Kosten für eine Räumung durch die Gemeinde wurden auf 200 €/Grab festgesetzt.

Auf dem Gräberfeld mit den Grabkammern sind ebenfalls zwei Gräber aus dem Jahr 1999. Hier wurde beschlossen, diese vorerst nicht zu räumen. Es sei denn, die Angehörigen wünschen eine Räumung.

Auf Grund der technischen Rahmenbedingungen der Grabkammern werden diese künftig von der Gemeinde geräumt werden. Auch hierfür wurde die Gebühr auf 200 €/Grab festgesetzt.

Die Verwaltung wird alle betroffenen Angehörigen in den nächsten Wochen schriftlich informieren.

Verschiedenes

Bürgermeister Hans Marquart informierte das Gremium, dass der Gemeinde Reichenbach a.H. mit Schreiben vom 03.06.2022 des Ministeriums für Landesentwicklung und Wohnen eine weitere Finanzhilfe i.H.v. 250.000 € im Rahmen des Städtebauförderprogramms bewilligt worden ist. Somit kann die Gemeinde Reichenbach a.H. weiterhin öffentliche und private Projekte aus Mitteln des Landessanierungsprogramms fördern. Einem Antrag zur Aufnahme eines privaten Vorhabens in das Landessanierungsprogramms wurde entsprochen und die Verwaltung mit dem Abschluss eines Vertrags über die Durchführung von Erneuerungs-, Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen nach dem Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit Abschnitt B, Nr. 10.2 Städtebauförderungsrichtlinie (StBauFR) beauftragt.

Zur Behebung der Mängel aus der Brandverhütungsschau im Gebäude Esslinger Straße 16 am 30.05.2023, wurde die Fa. K&V Klaiber GmbH, Nusplingen, beauftragt im Flur des OG der Grundschule zum Treppenaufgang hin eine Brandschutztür zum Angebotspreis von 12.243,91 € einzubauen.

Im Zeitraum vom 18. März bis 30. April 2024 wurden bei der Geschwindigkeitsmessung in der Allmandsteige 4.968 Fahrzeuge in beiden Fahrtrichtungen gemessen. Das Tempolimit von 30 km/h haben 44.15 % der Fahrzeuge übertreten, 6 % der Fahrzeuge waren schneller als 41 km/h unterwegs.

Der Einladung des Bürgermeisters zu einem Treffen der Jugendlichen zwischen 15 und 25 Jahren am Montag, den 17. Mai hat zur Enttäuschung des Bürgermeisters niemand Folge geleistet.

4. ÖFFENTLICHE GEMEINDERATSIZUNG VOM 15.04.2024

Aus der letzten Sitzung des Gemeinderats wird berichtet             

Abschluss des Stromkonzessionsvertrags ab 01.06.2026

Der bestehende Konzessionsvertrag mit der Netze BW GmbH, der dem Energieversorgungsunternehmen das Recht einräumt, öffentliche Verkehrswege zum Bau und Betrieb von Leitungen zu nutzen und diese gleichzeitig verpflichtet, die Abnehmer in einer Kommune mit Energie zu versorgen, endet zum 31.05.2026. Gemäß den rechtlichen Vergaberichtlinien hat die Verwaltung diese Leistung ausgeschrieben. Einziger Interessent war der bisherige Netzbetreiber die Netze BW GmbH, Schelmenwasenstraße 15, 70567 Stuttgart. Die Herren Schlegel und Einsiedler der Netze BW GmbH erläuterten die Inhalte des neuen Stromkonzessionsvertrages, der den Gemeinden u.a. einen modernen und zukunftsfähigen Netzbetrieb zur Umsetzung der Energiewende vor Ort garantiert. Weitere Leistungen der Netze BW GmbH sind, die 24/7-Störungshotline für die Kommune und die Zusage zur Mitverlegung von Leerrohren durch die Konzessionärin für kommunale Zwecke. Es wurde der Abschluss des Stromkonzessionsvertrags mit einer Laufzeit vom 01.06.2026 bis 31.05.2046 beschlossen.

Platzgestaltung Dorfmitte mit Gebäudesanierung Backhaus/Latsch

Auf dem neu entstandenen Platz in der Ölgasse soll mit Mitteln aus dem Landessanierungsprogramm ein öffentlicher Platz mit Brunnen zum Verweilen erstellt werden. Karl Hermle, vom gleichnamigen Planungsbüro, erläuterte dem Gremium seine Überlegungen zur Platzgestaltung. Neben der asphaltierten Fläche, die als kleiner Festplatz genutzt werden kann, wurde bereits im Zuge der Erschließung der Ölgasse der Platz für einen Brunnen und den Maibaum geschaffen. Auf der Grünfläche werden 5 Bäume (zwei Kugelahorn und je ein Birnen-, Zwetschgen- und Apfelbaum gepflanzt. Aus den vorgestellten Brunnenmuster wurde der Brunnentrog der Fa. Baumann, Bad Peterstal, Schwarzwälder Naturstein Typ 0473 ausgewählt. Zwei Sitzbänke am Brunnen und eine Sitzgelegenheit neben dem Gebäude sollen zum Verweilen einladen.

Aus Mitteln des Landessanierungsprogramms wird das Gebäude Hauptstraße 9 (Backhaus und Jugendraum) saniert. Dabei wird auf Grund des zu erwartenden hohen finanziellen Aufwands, vorerst auf eine energetische Sanierung und die Generalsanierung der beiden Backöfen verzichtet. Neben der Fassadensanierung wird die elektrische Einrichtung des Gebäudes erneuert, im Mittelbereich ein Sanitärtrakt eingerichtet und der Jugendraum einfach saniert. Für die vorgenannten Maßnahmen sind Kosten i.H.v. ca. 60.000 € eingeplant.

Mietangelegenheiten

Nach der Besichtigung der grundlegend sanierten Wohnung in der Esslinger Str. 16 wurde beschlossen, diese an Familie Betz zu vermieten.

Verschiedenes

Zur Bewerbung der zum Verkauf anstehenden gemeindeeigenen Bauplätze in der Dorfmitte wurde die Gestaltung des Banners beschlossen. Die Fertigstellung für das für das Buch „Kapellen auf dem Heuberg“ wird mit 200 € gefördert.

Am Samstag, den 04. Mai 2024 wird sich die Gemeinde wie in den Vorjahren am „Tag der Städtebauförderung“ des Landes Baden-Württemberg beteiligen. Die Veranstaltung wird zusammen mit dem Tag des Baumes des Obst- und Gartenbauvereins stattfinden.

Um das Angebot der Grundschule weiter für die Eltern attraktiv zu machen, wird überlegt, in der Grundschule von Montag bis Donnerstag eine Hausaufgabenbetreuung in der Zeit von 12.00 Uhr bis 14.00 Uhr anzubieten. Dazu wird vorab das Interesse, bzw. den Bedarf bei den Eltern abgefragt.

3. ÖFFENTLICHE GEMEINDRATSITZUNG VOM 18.03.2024

Mietangelegenheiten

Auf Grund einer familiären Veränderung bei den Bewohnern des Gebäudes Bahnhofstraße 20 ist eine Anpassung des Mietvertrags erforderlich. Der Gemeinderat stimmte der von der Verwaltung vorgeschlagenen Mietanpassung zu. Weiter wurde die Wohnung im 1. OG in der Bogenäckerstraße 6 neu vermietet. Über die Vermietung der Wohnung Esslinger Straße 16 soll in einer der nächsten Sitzungen entschieden werden.

Änderung Anlage zu § 5 Absatz 1 der Feuerwehr-Kostenersatzsatzung der Gemeinde Reichenbach a.H.

Nachdem sich die Gemeinden des GVV Heuberg auf einen einheitlichen Vergütungssatz für die Überlandhilfe der Freiwilligen Feuerwehren auf 18,00 €/Stunde geeinigt haben, musste die Anlage zu § 5 der Satzung zur Regelung der Kostenersatzpflicht für die Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Reichenbach a.H. vom 17.09.2018 entsprechend angepasst werden.

DRK - Aufwandsentschädigung bei Brand B04

Bei bestimmten Einsatzszenarien (ab dem Brandfall, „B04-Wohnungsbrand“) alarmiert die Rettungsleitstelle neben der örtlichen Feuerwehr auch die örtliche bzw. nächstgelegene DRK-Bereitschaft. Für diese Einsätze wird künftig die Entschädigung gemäß der Feuerwehrentschädigungssatzung geleistet.

Annahme von Spenden

Wie in den Jahren zuvor haben die Gemeinderäte ihre Sitzungsgelder in Höhe von 3.360,00 € gespendet.

Bürgermeister Marquart verweist auf die als Tischvorlage ausgelegte Zusammenstellung der von der Gemeinde Reichenbach a.H. im Haushaltsjahr 2023 entgegengenommenen Spenden. Weiter sind aufgrund des Spendenaufrufs der Gemeinde Reichenbach a.H. für die Brandopfer-Familie aus der Obernheimer Straße 5.245,00 € eingegangen, die an die Familie weitergeleitet wurden. Bürgermeister Hans Marquart bedankt sich im Namen der Gemeinde Reichenbach a.H. bei allen Spendern.

Banner für Bauplatzwerbung

Der von der Verwaltung vorgestellte Entwurf zur Gestaltung eines Werbebanners für die in der Ölgasse zum Verkauf anstehenden Bauplätze wurde vom Gemeinderat modifiziert und wird an der Dorfeinfahrt L433 in die Bahnhofstraße aufgestellt werden.

Verschiedenes

Für das Angebot der Fa. KMS GmbH zur Erstellung einer englischen Fassung des „Heubergfilms“ besteht seitens des Gemeinderats kein Interesse.

Bei den Geschwindigkeitsmessungen in der Allmandsteige ist festzustellen, dass bei 23 % der gemessenen Fahrzeuge eine Geschwindigkeit > 35 km/h festgestellt wurde. Die Messungen werden in den nächsten Wochen weiter fortgeführt.

Aus den Reihen des Gemeinderats kam der Wunsch, auf dem Spielplatz an der Kirchstraße oder bei der Grundschule kleine Fußballtore aufzustellen. Weiter wurden größere Schlaglöcher an verschiedenen Stellen im Ort festgestellt. Diese werden sobald die Witterung es erlaubt, vom Bauhof beseitigt werden. Mittelfristig ist mit größeren Investitionen in die Straßensanierung zu rechnen.

2. ÖFFENTLICHE GEMEINDERATSITZUNG VOM 19.02.2024

Beschlussfassung zur Europa- und Kommunalwahl am 09. Juni 2024

Bei den am 09. Juni 2024 stattfindenden Wahlen wird in der Gemeinde Reichenbach a.H. wie bei den letzten Wahlen auch, ein Wahlbezirk gebildet. Für diese Wahl ist ein Gemeindewahlausschuss zu bilden, der unter anderem die eingegangenen Wahlvorschläge prüft und über deren Zulassung oder Zurückweisung zu beschließen hat. Wahlvorschläge können in der bereits bekanntgegebenen Einreichungsfrist eingereicht oder wieder zurückgenommen werden. Folgende Personen wurden für den Wahlausschuss bestimmt:

Vorsitzender: Bürgermeister Hans Marquart

Stellvertretender Vorsitzender: Alfons Huber

Beisitzer/Schriftführer: Luca Huber

Stellvertretender Beisitzer/Schriftführer: Silke Mauthe

Beisitzer: Margit Quarleiter

Stellvertretender Beisitzer: Bernhard Bosch

Die vorgenannten Personen haben ihre Bereitschaft zur Übernahme des Amtes bekundet.

Die Einteilung der Wahlhelfer erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt.

Für die Durchführung von Wahlen sind ehrenamtliche Wahlhelfer erforderlich. Für diese ehrenamtliche Tätigkeit wurde bisher eine Entschädigung i.H.v. 35,00 € gezahlt.

Weiter wurden die Wahlhelfer im Nachgang zu einem Essen eingeladen.

Auf Grund der Tatsache, dass am 09. Juni 2024 mit den Europa- und Kommunalwahlen das Auszählen vsl. bis in die Abendstunden dauern wird, wird das Zehrgeld auf 50,00 € angehoben. Auf die gemeinsame Einkehr nach dem Auszählen wird verzichtet.

Änderung der Satzung über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr Reichenbach a.H. (Feuerwehrentschädigungssatzung FwES)

Die gültige Feuerwehrentschädigungssatzung vom 17.09.2018 wurde auf Grundlage der vom Gesetzgeber beschlossene Erhöhung des Mindestlohns entsprechend neu gefasst. Künftig erhalten die Feuerwehrangehörigen bei Einsätzen eine Aufwandsentschädigung auf Grundlage des gesetzlichen Mindestlohns x Faktor 1,25.

Einhaltung der innerörtlichen Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h

In den letzten Wochen häufen sich im Bereich der Allmandsteige die Beschwerden über das Nichteinhalten der Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h. Um hier eine Lösung zu finden, wurde die Verwaltung beauftragt, im Rahmen eines Vororttermins mit derzuständigen Polizeibehörde in Konstanz und der unteren Straßenverkehrsbehörde eine Lösung zu finden.

Erdaushubannahme der Gemeinde Obernheim

Die Gemeinde Obernheim (Zollernalbkreis) erschließt in kürzester Zeit fünf Bauplätze auf deren Gemarkung und fragt über die bauausführende Fa. Stingel an, ob sie diesen auf die Erddeponie Winkelhalde in Reichenbach a.H. verbringen kann. Die Zufahrt zur Erddeponie Winkelhalde erfolgt über den Martinsberg.

Für die Annahme ist eine Regelung mit den Landratsämtern Tuttlingen und Zollernalbkreis erforderlich. Sollte diese erteilt werden, wird die Gemeinde Reichenbach a.H. im Umfang dieser Genehmigung die Vereinbarung zur Anlieferung von unbelastetem Erdaushub fertigen.

1. ÖFFENTLICHE GEMEINDERATSITZUNG VOM 15.01.2024

Verabschiedung Haushaltsplan und Beschluss der Haushaltssatzung für das Jahr 2024

Bürgermeister Marquart erläuterte dem Gremium die vorliegende Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024, welche gemäß der Beratung in der letzten Sitzung am 11. Dezember 2024 erstellt wurde.

Im Ergebnishaushalt ist für das kommende Jahr ein negatives ordentliches Ergebnis von

-254.600 € zu erwarten, was bedeutet, dass die Abschreibungen nicht erwirtschaftet werden können.

Im Finanzhaushalt stehen den Einzahlungen aus lfd. Verwaltung mit 1.300.700 € Auszahlungen aus lfd. Verwaltung von 1.406.700 € entgegen. Somit ergibt sich ein Defizit bei der laufenden Verwaltungstätigkeit i.H.v. 106.000 €.

Die Investitionsausgaben betragen 1.044.000 €, bei denen Einnahmen i.H.v. 659.000 € erwartet werden, so dass die Gemeinde Reichenbach a.H. einen Finanzierungsmittelbedarf für Investitionen von 385.000 € zu verbuchen hat. Dadurch übersteigen die laufenden Aufwendungen die laufenden Einzahlungen insgesamt um 491.000 €

Der Zahlungsmittelstand wird sich im Laufe des Jahres 2024 auf 611.900 € reduzieren. Somit stehen der Gemeinde noch genügend liquide Mittel zur Verfügung und eine Kreditaufnahme ist nicht erforderlich. Die Gemeinde Reichenbach a.H. ist, trotz des Gewerbesteuerrückgangs auf 90.000 € im Jahr 2024 weiterhin schuldenfrei.

Folgende größere Investitionen sind geplant: 100.000 € Investitionskostenzuschuss Sportplatz FC Rotweiß Reichenbach, 130.000 € für die Heizungserneuerung Bauhof/Sportheim, 110.000 € für die Sanierung der Hausmeisterwohnung, 50.000 € für die Druckerhöhungsanlage im Hochbehälter Reichenbach und falls erforderlich, 30.000 € für einen neuen Kindergartenbus

Neue RWA-Anlage für Treppenhaus Wohnungsbäude Bogenäckerstr. 6

Dadurch, dass für die RWA-Anlage im Treppenhaus des Wohngebäudes Bogenäckerstr. 6 keine Ersatzteile mehr zu erhalten sind, muss diese ausgetauscht werden. Mit dem Austausch der Anlage wird gemäß dem vorliegenden Angebot die Fa. Brandschutztechnik Steck GmbH zum Angebotspreis von 2.505,90 € beauftragt.

Verschiedenes, Bekanntgaben und Anfragen

Wie in den Vorjahren verzichten die Gemeinderatsmitglieder auf die Ihnen zustehenden Sitzungsgelder aus dem Jahr 2023. Mit diesen Mitteln wird der für den Herbst geplante Ausflug des Gemeinderats finanziert.

Für das, durch einen Stromausfall, beschädigte Betriebssystem des Computers der Freiwilligen Feuerwehr, werden 4.000 € für eine Neuanschaffung zur Verfügung gestellt.

Bürgermeister Hans Marquart informierte den Gemeinderat über die zum Jahresanfang in Kraft getretenen Änderungen im Baugenehmigungsverfahren. Ein gewerbliches Bauvorhaben, zur Herstellung eines Löschwasserbehälters im Gewerbegebiet Steige wurde vorgestellt.

Zur Anfrage aus den Reihen des Gemeinderats zum Sachstand der Beseitigung des Brandgebäudes in der Obernheimer Straße konnte Bürgermeister Marquart lediglich berichten, dass in den Gesprächen zwischen den Beteiligten noch kein Ergebnis erzielt werden konnte.

Zur weiteren Nutzung des Backhauses konnte der Vorsitzende berichten, dass nach Auskunft des Sachverständigen, sich der Backofen in einem einwandfreien Zustand befindet und nicht zu beanstanden ist. Es wurde empfohlen, Kontakt mit dem Bezirksschornsteinfeger oder einer ähnlich qualifizierten Person aufzunehmen, um für interessierte Bürger oder Vereinsvertreter eine Schulung anzubieten oder zumindest eine Anweisung zum Betrieb des Backofens zu erstellen.

Im Anschluss besichtigte das Gremium die leerstehende Wohnung in Bogenäckerstr. 6. Nach dem Austausch der Teppichböden wird diese Wohnung zur Vermietung ausgeschrieben.

Einladung zur 2. öffentlichen Sitzung des Gemeiderates am 24. Februar 2025

icon.crdate07.02.2025

Einladung zur 2. öffentlichen Sitzung des Gemeiderates am 24. Februar 2025

Hiermit lade ich Sie zur nächsten öffentlichen Sitzung des Gemeinderates am

Montag, 24. Februar 2025, Beginn um 19.00 Uhr, in den Festsaal, Grundschulgebäude Esslinger Str. 16, ein.

Für die öffentliche Sitzung ist nachstehende Tagesordnung vorgesehen:

  1. Bürgerfragestunde
  2. Landessanierungsprogramm Ortsmitte
  3. Entschädigungssatzung FFw Reichenbach a.H.
  4. Kostenersatzsatzung FFw Reichenbach a.H.
  5. Annahme von Spenden
  6. Verschiedenes
  7. Bekanntgaben, Wünsche und Anfragen

Ich freue mich auf Ihr Kommen.

Mit freundlichen Grüßen
Hans Marquart
-Bürgermeister-

 

Infobereiche